Die PGO wird aus den mit Raumplanung befassten Fachabteilungen der Verwaltungen der Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien beschickt. Die PGO arbeitet seit dem Jahr 1978 auf Basis einer Vereinbarung gemäß Artikel 15a der Bundesverfassung. Ihre Hauptaufgaben sind die Ausarbeitung gemeinsamer Raumordnungsziele, die fachliche und zeitliche Koordinierung raumwirksamer Planungen, die Vertretung gemeinsamer Raumordnungsinteressen gegenüber Dritten und die gemeinsame Durchführung von Forschungsvorhaben mit Bedeutung für die Raumordnung in der Länderregion Ost. Der Abstimmung dienen insbesonders
Das SUM nimmt an Geschäftsstellen-Sitzungen und Plattform-Sitzungen der PGO teil und bringt dabei seine Kenntnisse über die Aktivitäten im Stadtumland ein. Ebenso sind Mitglieder der PGO-Geschäftsstelle im SUM-Beirat vertreten.